Ab dem 1. Juli 2022 ist die „Nagelspangenbehandlung“ bei eingewachsenen Zehennägeln ein verordnungsfähiges Heilmittel. Die Einzelheiten regeln die Heilmittel-Richtlinie und der bundesweite Vertrag über die Versorgung mit podologischen Leistungen. Die Nagelspangenbehandlung dient der Therapie des Unguis incarnatus in den Stadien 1, 2 und 3 an den unteren Extremitäten („eingewachsener Zehennagel“). Sie soll bei eingewachsenen Fußnägeln Fehlstellungen korrigieren und ein zukünftiges Einwachsen verhindern. Dazu wird entweder eine individuell angefertigte oder eine fertige Korrekturspange an den betroffenen Nagel angepasst. Der Nagel kann dann wieder in seiner natürlichen Form nachwachsen.

Quelle: Verbandseite Podo Deutschland